AGB – Distanzimmobilisierung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 5 TierSchG / Distanzinjektion / Haftungsausschluss

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von Distanzinjektionsmaßnahmen oder Nottötungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber. Die Inanspruchnahme der Distanzinjektion erfolgt freiwillig (ohne Zwang oder Einflussnahme), auf eigenen Wunsch und auf eigene Verantwortung des Tierhalters / des Auftraggebers (Behörde).

(2) Auftraggeber können Behörden (BOS, Ordnungs- und Veterinäramt), Tierrettung Essen e.V., Tierärzte oder private Tierhalter sein.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

  1. Rechtsgrundlage und Leistungsumfang

(1) Die Distanzimmobilisierung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer behördlich erteilten Ausnahmegenehmigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 5 TierSchG und Schießgenehmigung.

Sonstige Distanzinjektionen (z.B. Impfung) oder Nottötung (durch Kugelschuss) erfolgen ebenfalls nur nach vorheriger, behördlich erteilter Ausnahmegenehmigung und Schießgenehmigung.

Eine Nottötung wird nur auf Anordnung der Behörde durchgeführt, um eine akute Gefahr abzuwenden.

Privatpersonen können keine Nottötung beauftragen.

(2) Die Durchführung erfolgt unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sowie etwaiger Nebenbestimmungen der Genehmigungen.

Die angebotene Distanzinjektion, erfolgt ausschließlich auf energetischer bzw. fernwirkender Grundlage. Es handelt sich nicht um eine tiermedizinische, veterinärmedizinische oder heilkundliche Behandlung, im schulmedizinischen Sinne.

Es werden keine Diagnosen gestellt, keine Therapien durchgeführt und keine Heilversprechen abgegeben.

Der Transport / eine Verlegung erfolgt durch ein qualifiziertes Transportunternehmen, das eine ständige Betreuung und Überwachung gewährleisten kann und gesondert abgerechnet wird (hier die Tierrettung Essen e.V.).

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Beauftragung.

(4) Die Distanzinjektion ersetzt keine Untersuchung oder Behandlung durch einen Tierarzt und ist nicht als alleinige Maßnahme, bei akuten oder chronischen Erkrankungen, zu nutzen.

Nach Durchführung der Distanzinjektion ist unverzüglich ein Tierarzt zu konsultieren.

  1. Voraussetzungen der Durchführung

(1) Der Auftraggeber bestätigt, dass er verfügungsberechtigt über das betreffende Tier ist oder im Auftrag des Verfügungsberechtigten handelt.

(2) Nach erfolgter Beauftragung und Unterzeichnung der AGB / Haftungsausschlusserklärung, erfolgt die Bezahlung.

Einsatz- oder Bereitstellungspauschalen sowie Anzahlungen werden bar oder per EC-Kartenzahlung, vor Ort und vor Beginn der Maßnahme gezahlt.

Restzahlungen und Behördenrechnungen sind innerhalb einer Woche, nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzüge, auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto, zu überweisen.

Gemäß § 286Abs. 3 BGB gerät der Kunde spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit der in Rechnung gestellten Forderung in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Ab Beginn des Verzugs, ist der Kunde zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens, sowie zur Zahlung von Verzugszinsen, verpflichtet.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Maßnahme relevanten Informationen, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere:

Gesundheitszustand

Trächtigkeit

bekannte Vorerkrankungen

aktuelle Medikation

Verhaltensauffälligkeiten

Haltungsbedingungen

Gewicht

Alter

Rufname

Chip-Nr. / Ohrmarke

(4) Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können die Durchführung unmöglich machen oder das Risiko erhöhen.

(5) Der Transport in eine geeignete Tierklinik / Tierarztpraxis wird vor Durchführung der o.g. Maßnahme organisiert und sichergestellt.

Geeignete Tierklinik / Tierarztpraxis:

  • in angemessener Entfernung / Zeit erreichbar
  • Aufnahmekapazität gegeben
  • Behandlung / Versorgung möglich
  • erfolgte, telefonische Voranmeldung durch Einsatzkräfte vor Ort

Die Auswahl erfolgt ausschließlich durch das Einsatzpersonal vor Ort.

Ein Transport durch den Tierhalter ist ausgeschlossen.

Die Anschlussbehandlung durch tierärztliches Personal, wird ebenfalls gesondert abgerechnet.

  1. Risikoaufklärung

(1) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Distanzimmobilisierung trotz fachgerechter Durchführung mit erheblichen Risiken verbunden sein kann, insbesondere:

Verletzungen durch Fluchtreaktionen

Kreislauf- oder Atemkomplikationen

unvollständige Immobilisierung

Sekundärverletzungen

im Einzelfall Tod des Tieres

(2) Diese Risiken können auch bei Einhaltung aller gesetzlichen und fachlichen Standards nicht vollständig ausgeschlossen werden.

(3) Ich übernehme keine Garantie oder Gewähr, für das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder einer bestimmten Wirkung. Die Wirkung kann individuell unterschiedlich ausfallen.

Das vollständige oder teilweise Ausbleiben einer Wirkung, stellt keinen Mangel der Leistung dar.

  1. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Die anschließende Sicherung / Untersuchung / Weiterbehandlung, der Transport, die Anschlussbehandlung durch tierärztliches Personal und eine eventuelle Verlegung, aufgrund der durchgeführten Maßnahmen, erfolgt ebenfalls unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Eine Haftung für:

  • direkte oder indirekte Schäden
  • Folgeschäden
  • Vermögensschäden
  • Nutzungsausfall
  • Wirtschaftliche Nachteile
  • Verhaltensverschlechterung des Tieres
  • Verletzungen des Tieres oder Dritter, mit einer erwarteten oder nicht eingetretenen Wirkung, – gleich welcher Art –,

wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Anweisungen im Zusammenhang mit Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge Folge zu leisten.

(2) Handlungen des Tierhalters / Auftraggebers (Behörde), im Vertrauen auf eine erwartete Wirkung (z. B. Annäherung an das Tier, Sicherungsmaßnahmen), erfolgen auf eigene Gefahr.

(3) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, ist eine Haftung insoweit ausgeschlossen.

  1. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Auftrags zustande.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

  1. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(4) Zur Einsatzdokumentation werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht.